„Die architektonische Gestaltung, die Qualität der Bauwerke, ihre harmonische Einpassung in die Umgebung, die Achtung vor der natürlichen und städtischen Landschaft sowie vor dem kollektiven und privaten Erbe sind von Öffentlichem Interesse, daher muss sich die gegenseitige Anerkennung … auf die qualitative und quantitative Kriterien stützen, die gewährleisten, dass die Inhaber (Architekten) … in der Lage sind, die Bedürfnisse der Einzelpersonen, der sozialen Gruppen und Gemeinwesen im Bereich der Raumordnung, der Konzeption, der Vorbereitung und Verwirklichung von Bauwerken, der Erhaltung und Herausstellung des architektonischen Erbes sowie des Schutzes der natürlichen Gleichgewichte zu verstehen und ihnen Ausdruck zu verleihen.“

Architekten-Richtlinie der Europäischen Union vom 10. Juni 1985 Aufgaben des Architekten im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung


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